Eintrittskonditionen
Vor dem erstmaligen Eintritt muss sich jede*r Nutzer*in über ein Anmeldeformular registrieren lassen sowie die gültige Benutzungsordnung und die jeweils gültige Preisliste anerkennen. Mit der Bezahlung des Eintrittspreises wird die Benutzungsordnung anerkannt. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Anlage ihre Gültigkeit. Sichern sowie die Nutzung der Selbstsicherungsautomaten gelten als Klettern, daher wird der gleiche Eintritt erhoben. Zum Erwerb einer Verbund-Jahresmarke berechtigt sind
im DAV Kletter- und Boulderzentrum München-West in Gilching nur Mitglieder der Sektion München und Plus-Mitglieder der Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins e.V. – Link zu den DAV Sektionen
im DAV Kletter- und Boulderzentrum München-Süd in Thalkirchen und München-Nord in Freimann nur Mitglieder von Mitgliedssektionen des DAV-Kletter- und Boulderzentren München e.V. – Link zu den DAV Sektionen und
im DAV Kletter- und Boulderzentrum Oberbayern-Süd in Bad Tölz nur Mitglieder von Mitgliedssektionen des Trägervereins des DAV-Kletterzentrum Oberbayern Süd e.V. Link zu den DAV Sektionen.
Die Anlagenbetreiber im Kletteranlagenverbund gewähren – ohne Rechtsanspruch – den Inhabenden einer Jahresmarke in allen Anlagen ermäßigten Eintritt gemäß jeweils gültiger Preisliste, unabhängig davon wo die Jahresmarke erworben wurde. Jahresmarken gelten ein Jahr ab Kaufdatum. Während des gesamten Gültigkeitszeitraums der Jahresmarke muss die Mitgliedschaft bei den genannten Sektionen bestehen, ferner kann eine Preisänderung für Einzeleintritte mit Jahresmarke wirksam werden. Bei Verlust wird für die Neuausstellung einer Verbundkarte eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Aufgrund von Veranstaltungen, Sanierungsmaßnahmen etc. kann es vereinzelt zu Sperrungen von Teilbereichen oder der gesamten Anlage kommen.
Achtung: Alle Formulare, die ihr benötigt, findet ihr hier.
1DAV Verbundsektionen
Zu den Alpenvereinssektionen im Verbund zählen die betreibenden Sektionen der Kletter- und Boulderzentren im Verbund siehe „Eintrittskonditionen“
2Sonstige DAV Sektionen
Diese umfassen alle anderen Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) sowie ausländische Alpenvereine mit Gegenrecht.
Bei beiden genannten Eintrittskategorien darf der ermäßigte Tarif nur gegen Vorlage eines gültigen DAV-Ausweises (oder eines Mitgliedsausweises eines ausländischen Alpenvereins mit Gegenrecht) und eines gültigen Lichtbildausweises (sofern kein Bild in der EDV hinterlegt ist) gewährt werden.
3Fachübungs- und Jugendleiter*in, Bergführer*in, Mitglied der Bergwacht
Gegen Vorlage eines gültigen Ausweises als: DAV Kletterbetreuer*in, DAV Fachübungsleiter*in, DAV Trainer*in C / B, DAV Routenbauer*in, DAV Wanderleiter*in, DAV Jugendleiter*in, DAV Familiengruppenleiter*in, Mitglied der Bergwacht. Vergünstigter Eintritt für Bergführer*innen nur wenn sie für eine Sektion aktiv sind (Bescheinigung einer DAV Sektion).
4 Nur Bouldern Voraussetzung für die Gewährung des Tarifes „Nur Bouldern“ ist die Zustimmung zur Speicherung eines Lichtbildes in der EDV. Eine Zuwiderhandlung (Seilklettern trotz bezahlten Bouldertarifs) wird mit einem erhöhten Klettereintritt von 100 € geahndet. Bei wiederholter Missachtung wird ein Kletterverbot im Verbund ausgesprochen. Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt!
55er Schnupperkarte
Pro Person kann nur einmalig eine 5er Schnupperkarte (Klettern ODER Bouldern) erworben werden. Danach werden die regulären Tarife gemäß Zugehörigkeit zu einer DAV-Sektion respektive „ohne Mitgliedschaft“ fällig. Die 5er Schnupperkarte ist nicht übertragbar. Ab Kaufdatum zwei Jahre gültig.
6 Gruppen
- Schulklassen und Kindergärten (jeden Tag 09:00-14:00 Uhr)
- DAV-Ausbildungskurse
- Kinder-, Jugend- und Familiengruppen, Jungmannschaftsgruppen
- Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis und eine Begleitperson (soweit eingetragen im Ausweis)
Gruppenveranstaltungen
Für Teilnehmer*innen und Leiter*innen wird generell der gleiche Eintritt erhoben, es sei denn, es bestehen weiterreichende Ermäßigungen über die persönliche Jahresmarke.
Achtung: Gruppen mit minderjährigen Teilnehmenden benötigen prinzipiell das Formblatt „Dauerbestätigung für Gruppenveranstaltungen”, welches vom/von der Organisationsleiter*in abzustempeln, zu unterschreiben und einmalig pro Kalenderjahr im Original beim Eintritt abzugeben ist. Minderjährige Teilnehmer*innen benötigen zudem das Anmeldeformular für Minderjährige.
Alle Infos zu den Formularen finden Sie hier.
Schulklassen
Unter Leitung einer befugten Lehrkraft mit offiziellem Schreiben der Schule. Ermäßigung jeden Tag 09:00-14:00 Uhr
Ausbildungskurse
Ausbildungskurse der JDAV und des DAV-Bundesverbandes zum FÜL*in, Trainer*in C / B oder Jugendleiter*in mit offiziellem Schreiben des Verbandes.
Jugend-, Kinder- und Familiengruppen von Sektionen des Trägervereins Oberbayern Süd
Fest installierte Jugend-, Kinder- und Familiengruppen von Mitgliedern der Trägervereinssektionen des Kletter- und Boulderzentrums Oberbayern Süd unter Leitung eines/einer befugten DAV Übungsleiters/-leiterin mit gültigem JL- / FÜL- / FML-Ausweis nur mit offizieller Programmbestätigung und Teilnehmerliste der Sektion. Achtung: Kletterkurse und Klettergruppen sind nicht begünstigt!
»Klettertrainer*in«
1. Eigene Kinder von Klettertrainer*innen unter 14 Jahre in Begleitung des/der Klettertrainer*in einer der Trägervereinssektionen sind frei, auch im Rahmen eines Kursbetriebes oder Gruppentarifs, wenn die Kinder in der Gruppe/Kurs sind, die vom Erziehungsberechtigten selbst geleitet wird.
2. Klettertrainer*innen der Trägervereinssektionen, die für einen Tag eine Eintrittskarte lösen, können die Halle verlassen, ohne dass die Karte für den gleichen Tag die Gültigkeit verliert.
Stand: 01.01.2025. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten!