1»Alpenvereinssektionen im Verbund«
Zu den Alpenvereinssektionen im Verbund zählen die betreibenden Sektionen der Kletter- und Boulderzentren im Verbund siehe „Eintrittskonditionen“
2»Sonstige Alpenvereinssektionen«
Diese umfassen alle anderen Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) sowie ausländische Alpenvereine mit Gegenrecht.
Bei beiden vorgenannten Eintrittskategorien darf der ermäßigte Tarif nur gegen Vorlage eines gültigen DAV-Ausweises (oder eines Mitgliedsausweises eines ausländischen Alpenvereins mit Gegenrecht) und eines gültigen Lichtbildausweises (sofern kein Bild in der EDV hinterlegt ist) gewährt werden.
3»5er-Schnupperkarte«
Pro Person kann nur einmalig eine 5er Schnupperkarte (Klettern ODER Bouldern) erworben werden. Danach werden die regulären Tarife gemäß Zugehörigkeit zu einer DAV-Sektion respektive „ohne Mitgliedschaft“ fällig. Die 5er Schnupperkarte ist nicht übertragbar. Ab Kaufdatum zwei Jahre gültig.
»Eintrittskonditionen«
Vor dem erstmaligen Eintritt muss sich jede*r Nutzer*in über ein Anmeldeformular registrieren lassen und die jeweils gültige Benutzungsordnung und die jeweils gültige Preisliste anerkennen. Mit der Bezahlung des Eintrittspreises wird die Benutzerordnung anerkannt. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Anlage ihre Gültigkeit. Sichern gilt als Klettern, daher wird der gleiche Eintritt erhoben. Zum Erwerb einer Verbund-Jahresmarke berechtigt sind im
Die Anlagenbetreiber im Kletteranlagenverbund gewähren – ohne Rechtsanspruch – den Inhabenden einer Jahresmarke in allen Anlagen ermäßigten Eintritt gemäß jeweils gültiger Preisliste, unabhängig davon wo die Jahresmarke erworben wurde. Jahresmarken gelten ein Jahr ab Kaufdatum. Während des gesamten Gültigkeitszeitraums der Jahresmarke muss die Mitgliedschaft bei den genannten Sektionen bestehen, ferner kann eine Preisänderung für Einzeleintritte mit Jahresmarke wirksam werden. Teilbereiche oder die gesamten Anlagen können an mehreren Tagen im Jahr gesperrt und Öffnungszeiten geändert werden. Bei Verlust wird für die Neuausstellung einer Verbundkarte eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.
Aufgrund von Veranstaltungen, Sanierungsmaßnahmen etc. kann es vereinzelt zu Sperrungen von Teilbereichen oder der gesamten Anlage kommen.
»Gruppenveranstaltungen«
Für Teilnehmer*innen und Leiter*innen wird generell der gleiche Eintritt erhoben, es sei denn, es bestehen weiterreichende Ermäßigungen über die persönliche Jahresmarke.
Achtung: Gruppen benötigen prinzipiell das Formblatt „Dauerbestätigung für Gruppenveranstaltungen”, welches vom/von der Organisationsleiter*in abzustempeln, zu unterschreiben und einmalig pro Kalenderjahr im Original beim Eintritt abzugeben ist. Minderjährige Teilnehmer*innen benötigen zudem das Anmeldeformular für Minderjährige.
»Fachübungs- und Jugendleiter*in, Bergführer*in, Mitglied der Bergwacht«
Gegen Vorlage eines gültigen Ausweises als: DAV Kletterbetreuer*in, DAV Fachübungsleiter*in, DAV Trainer*in C / B, DAV Routenbauer*in, DAV Wanderleiter*in, DAV Jugendleiter*in, DAV Familiengruppenleiter*in, staatlich geprüfte*r Ski- und Bergführer*in (VDBS), Bergwanderführer*in oder Kletterlehrer*in (VDBS), Mitglied der Bergwacht.
»Schulklassen«
Unter Leitung einer befugten Lehrkraft mit offiziellem Schreiben der Schule. Ermäßigung Montag – Freitag Eintritt vor 16:00 Uhr, Samstag vor 11:00 Uhr, nicht an Feiertagen.
»Jugend-, Kinder- und Familiengruppen von Sektionen des Trägervereins Oberbayern Süd«
Fest installierte Jugend-, Kinder- und Familiengruppen von Mitgliedern der Trägervereinssektionen des Kletter- und Boulderzentrums Oberbayern Süd unter Leitung eines/einer befugten DAV Übungsleiters/-leiterin mit gültigem JL- / FÜL- / FML-Ausweis nur mit offizieller Programmbestätigung und Teilnehmerliste der Sektion. Achtung: Kletterkurse und Klettergruppen sind nicht begünstigt!
»Sozial bedürftige Gruppen«
Der Vorstand kann nur auf schriftlichen Antrag hin nach Prüfung des Sachverhaltes einen Sondertarif gewähren. Dies erfolgt immer schriftlich, diese Schreiben müssen an der Kasse vorgelegt werden.
»Klettertrainer*in«
1. Eigene Kinder von Klettertrainer*innen unter 14 Jahre in Begleitung des/der Klettertrainer*in einer der Trägervereinssektionen sind frei, auch im Rahmen eines Kursbetriebes oder Gruppentarifs, wenn die Kinder in der Gruppe/Kurs sind, die vom Erziehungsberechtigten selbst geleitet wird.
2. Klettertrainer*innen der Trägervereinssektionen, die für einen Tag eine Eintrittskarte lösen, können die Halle verlassen, ohne dass die Karte für den gleichen Tag die Gültigkeit verliert.
Stand: 01.01.2023. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten!